Definition · Zivilrecht

Bote (vor § 164 BGB)

Definition

Ein Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung im Auftrag des Erklärenden an den Empfänger.

Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff des „Boten“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Grüneberg/Ellenberger, BGB, 83. Aufl. 2024, Einf v § 164 RdNr. 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.