Definition · Strafrecht

Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine der tatbestandlich genannten Sorgepflichten ist böswillig vernachlässigt, wenn sie der Täter aus einem besonders verwerflichen Beweggrund nicht erfüllt.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „böswilliges Vernachlässigen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 225 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.