Definition · Strafrecht

Böswilliges Vernachlässigen (§ 225 Abs. 1 StGB)

§ 225 Abs. 1 StGB
Definition
Eine der tatbestandlich genannten Sorgepflichten ist böswillig vernachlässigt, wenn sie der Täter aus einem besonders nicht erfüllt.
Erläuterung
Als Beispiele nennt die Rspr. Hass, Geiz, Eigensucht oder Lust an fremdem Leid. Erfolgen muss die in § 225 Abs. 1 StGB genannte Gesundheitsschädigung „durch böswillige Vernachlässigung der Pflicht“; insoweit gelten die allgemeinen Kausalitätsanforderungen bei Unterlassungsdelikten.
Kontext
Definiere den Begriff „böswilliges Vernachlässigen“ (§ 225 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.