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title: "Definition: Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/beweiswuerdigung-rechtsfehlerhaft-337-stpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)

## Definition

Die Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn sie <word idx="0"/>, widersprüchlich oder unklar ist, <word idx="1"/> oder wenn das <word idx="2"/> zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat.

## Erläuterung

Sind vom Gericht Beweismittel verwertet worden, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, ist dies mit der Verfahrensrüge (=Verstoß gegen <a href="https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html" title="&sect; 261 StPO: Grundsatz der freien richterlichen Beweisw&uuml;rdigung">§ 261 StPO</a>) anzugreifen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/beweiswuerdigung-rechtsfehlerhaft-337-stpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
