Definition · Strafrecht

Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)

Definition

Die Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat.

Erläuterung
Kontext
Die Beweiswürdigung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und kann vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Wann ist die Beweiswürdigung „rechtsfehlerhaft“ (§ 337 StPO)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • BGH, Urt. v. 25. 11. 2010 - 3 StR 364/10 = NStZ-RR 2011, 73 (ständige Rechtsprechung)

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.