Definition · Strafrecht

Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)

§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO
Definition
Ein Beweisantrag liegt vor, wenn der Antragsteller , Beweis über eine bestimmt behauptete konkrete , die betrifft, durch ein Beweismittel zu erheben und , weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete belegen können soll (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, handelt es sich um einen .
Kontext
Was versteht man unter einem Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.