Definition · Zivilrecht

Betriebliche Übung

§ 611a BGB
Definition
Eine betriebliche Übung ist ein regelmäßig und gleichförmiges Verhalten des , aus dem die schließen dürfen, dass der Arbeitgeber sich für die binden will.
Kontext
Was versteht man unter der betrieblichen Übung im Arbeitsrecht?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.