Definition · Zivilrecht

Betrieblich veranlasste Tätigkeit

§ 254 BGB analog
Definition
Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten, die dem übertragen wurden oder die er im des für den Betrieb ausführt.
Kontext

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.