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title: "Definition: Betreten gegen den Willen des Berechtigten (§ 123 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/betreten-gegen-den-willen-des-berechtigten-123-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Betreten gegen den Willen des Berechtigten (§ 123 Abs. 1 StGB)

## Definition

Gegen den Willen erfordert eine tatsächliche <word idx="0"/> des Berechtigten dahingehend, dem <word idx="1"/> des Raums durch den <word idx="2"/> nicht zuzustimmen. Die <word idx="3"/> dieses Willens kann <word idx="4"/> (Hausverbot), aber auch <word idx="5"/> (z.B. aus dem Vorhandensein eines Zugangshindernisses wie Tür und Mauer sowie aus den für die konkrete Situation sozialüblichen Verkehrsformen) erfolgen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/betreten-gegen-den-willen-des-berechtigten-123-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
