Definition · Strafrecht

Betreten (§ 123 Abs. 1 StGB)

§ 123 Abs. 1 StGB
Definition
Betreten setzt voraus, dass der Täter eine , den Schutzbereich umgebende körperlich .
Kontext
Definiere den Begriff „betreten“ (§ 123 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.