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title: "Definition: Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/betaetigungsfreiheit-art-4-abs-1-u-2-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

## Definition

Die Betätigungsfreiheit enthält die Freiheit des Einzelnen, seinen Glauben in Form von Gebräuchen, Handlungen oder Riten <word idx="0"/>.

## Erläuterung

<fallback>Als äußere Seite der Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/4.html" title="Art. 4 GG">Art. 4 Abs. 1 und 2 GG</a>) umfasst das forum externum die Bekenntnis- und Betätigungsfreiheit. Geschützt wird durch die Betätigungsfreiheit das Recht des Einzelnen, sein Verhalten <b>gänzlich</b> am Glauben auszurichten.</fallback>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/betaetigungsfreiheit-art-4-abs-1-u-2-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
