Definition · Strafrecht

Betätigter Vermeidungswille (§ 15 StGB)

§ 15 StGB
Definition
Wenn der Täter Vermeidungsbemühungen bzw. Gegensteuerungsversuche vornimmt, liegt ein betätigter Vermeidungswille vor, der den ausschließt.
Kontext
Definiere den Begriff „betätigter Vermeidungswille“ (§ 15 StGB):

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.