Definition · Strafrecht

Besondere Sicherung gegen Wegnahme (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definition

Eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme liegt vor, wenn die Vorrichtung die Wegnahme wesentlich erschwert

Kontext
Was versteht man unter einer „besonderen Sicherung gegen Wegnahme“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • MüKoStGB/Schmitz, 4. A. 2021, §§ 243 RdNr. 36

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.