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title: "Definition: Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/besondere-persoenliche-merkmale-vor-28-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)

## Definition

Besondere persönliche Merkmale sind solche, die als <word idx="0"/> persönliche Merkmale von den <word idx="1"/> persönlichen Merkmalen abzugrenzen sind.

## Erläuterung

Als <b>tatbezogen</b> gelten dabei jene Merkmale, die ausschließlich das objektiv realisierte oder zu realisierende Unrecht auf subjektiver Seite abbilden — namentlich Vorsatz sowie Zueignungs- und Bereicherungsabsichten.
<br>Demgegenüber sind <b>täterbezogen</b> solche Merkmale, die nicht an das objektive Tatunrecht anknüpfen, sondern insbesondere Motive erfassen, die nicht auf die Verletzung des tatbestandlich geschützten Rechtsguts zielen (etwa Habgier beim Mord), sowie Sonderpflichtmerkmale (etwa die Amtsträgereigenschaft).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/besondere-persoenliche-merkmale-vor-28-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
