Definition · Strafrecht

Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)

Definition

Besondere persönliche Merkmale sind solche, die als täterbezogene persönliche Merkmale von den tatbezogenen persönlichen Merkmalen abzugrenzen sind.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man nach hM unter „besonderen persönlichen Merkmalen"?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 38 RdNr. 25 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.