Definition · Zivilrecht

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

§§ 987 ff. BGB
Definition
Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).
Erläuterung

Die h.M. (Theorie der Anspruchskonkurrenz) bejaht die Anwendbarkeit der EBV-Regelungen nach Ablauf des Besitzrechts.

Kontext

Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.