Definition · Zivilrecht

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Definition

Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der Besitzer zunächst zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Spohnheimer, in: BeckOGK-BGB, 1.5.2022, § 987 RdNr. 18

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.