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title: "Definition: Beschwer des Revisionsführers (vor § 337 StPO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/beschwer-des-revisionsfuehrers-vor-337-stpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Beschwer des Revisionsführers (vor § 337 StPO)

## Definition

Die Revisionsführerin ist beschwert, wenn sie durch das Urteil unmittelbar in ihren Rechten oder schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt ist. Die Beschwer muss sich dabei aus dem Tenor des Urteils ergeben.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/beschwer-des-revisionsfuehrers-vor-337-stpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
