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title: "Definition: Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/berufszugangsregelung-subjektiv-art-12-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)

## Definition

Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die die Berufswahl von der persönlichen Qualifikation des Anwärters abhängig machen.

## Erläuterung

<erklaerung>Die vom BVerfG entwickelte Drei-Stufen-Theorie geht davon aus, dass für Gesetze, die in die Berufsfreiheit eingreifen <b>unterschiedliche Anforderungen</b> gelten, je nachdem, welcher Bereich von <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" title="Art. 12 GG">Art. 12 GG</a> betroffen ist.
<br> Auf der <b>zweiten Stufe</b> stehen dabei <d>subjektive Berufszugangsregeln</d>. Beschränkungen auf der <b>zweiten Stufe</b> sind gerechtfertigt, <d>wenn sie dem Schutz gewichtiger Gemeinschaftsgüter in verhältnismäßiger Weise dienen</d>.
<br>Ein Beispiel der zweiten Stufe sind Altersgrenzen für Vertragsärzte oder Befähigungsnachweise im Handwerk.</erklaerung>
<vertiefung> Die Drei-Stufen-Theorie stellt einen spezifischen Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar, weil sie typisierte Fälle abgestufter Eingriffsintensität mit entsprechend abgestuften Anforderungen verknüpft. </vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/berufszugangsregelung-subjektiv-art-12-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
