Definition · Öffentliches Recht

Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)

Definition

Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die die Berufswahl von der persönlichen Qualifikation des Anwärters abhängig machen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „subjektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Michael/Morlok, 7.A. 2020, § 23 RdNr. 679

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.