Definition · Öffentliches Recht

Berufszugangsregelung, objektiv (Art. 12 GG)

Definition

Objektive Berufszugangsregelungen sind solche, die von
objektiven Kriterien abhängen, die vom Betroffenen nicht beeinflussbar sind.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „objektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Michael/Morlok, 7.A. 2020, § 23 RdNr. 680

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.