Definition · Öffentliches Recht

Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)

Definition

Eine berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn eine staatliche Regelung auf eine Berufsregelung abzielt oder sich auf die Tätigkeit zumindest mittelbar auswirkt.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „berufsregelnde Tendenz“ (Art. 12 GG):
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Jarass/Pieroth, GG, 17.A. 2022, Art. 12 RdNr. 18ff.
  • Michael/Morlok, 7.A. 2020, § 9 RdNr. 338

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.