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title: "Definition: Berufsausübungsregelung (Art. 12 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/berufsausuebungsregelung-art-12-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Berufsausübungsregelung (Art. 12 GG)

## Definition

Berufs<word idx="0"/>sregeln sind solche, die nicht <word idx="1"/>, sondern nur <word idx="2"/> der <word idx="3"/> eines Berufes betreffen.

## Erläuterung

<erklaerung>Ausgangspunkt der vom BVerfG entwickelten Drei-Stufen-Theorie ist, dass an Gesetze, die in die Berufsfreiheit eingreifen, <b>unterschiedliche Anforderungen</b> zu stellen sind — je nachdem, welcher Bereich von <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/12.html" title="Art. 12 GG">Art. 12 GG</a> betroffen ist.
<br>Auf der <b>ersten Stufe</b> finden sich <d>Regeln der Berufsausübung</d>. Beschränkungen auf der <b>ersten Stufe</b> sind gerechtfertigt, soweit <d>vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls</d> diese zweckmäßig erscheinen lassen.
<br>Beispiel der ersten Stufe sind Ladenschlussregeln.</erklaerung>
<vertiefung> Konkretisiert wird durch die Drei-Stufen-Theorie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, indem typisierte Fälle abgestufter Eingriffsintensität mit entsprechend abgestuften Anforderungen verknüpft werden. </vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/berufsausuebungsregelung-art-12-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
