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title: "Definition: Berechtigtes Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/berechtigtes-interesse-43-abs-1-vwgo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Berechtigtes Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO)

## Definition

Das berechtigte <word idx="0"/> umfasst jedes <word idx="1"/> <word idx="2"/> <word idx="3"/>, wirtschaftlicher <word idx="4"/> Art.

## Erläuterung

<erklaerung>Auch das BVerwG vertritt diese Definition in ständiger Rspr. Maßgeblich ist jeweils, dass das Interesse des Klägers hinreichend gewichtig ist, sodass die Möglichkeit besteht, dass sich seine Position durch die Feststellungsklage spürbar verbessert.</erklaerung> <klausurhinweis>In der Klausur empfiehlt es sich, stets zuerst diese Definition zu nennen. Anschließend kannst Du entweder unmittelbar unter die Definition subsumieren oder sie zunächst mit Hilfe der anerkannten Fallgruppen konkretisieren und Deinen konkreten Fall einer Fallgruppe zuordnen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/berechtigtes-interesse-43-abs-1-vwgo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
