Definition · Öffentliches Recht

Berechtigtes Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO)

Definition

Das berechtigte Interesse umfasst jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art.

Erläuterung
Kontext
Wie definierst Du den Begriff des „berechtigten Interesses“ (§ 43 Abs. 1 VwGO)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Möstl, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO (72. Ed., Stand: 01.01.2025)
  • Schmidt, Verwaltungsprozessrecht, 21.A 2024, RdNr. 504

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.