Definition · Strafrecht

Berechtigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)

Definition

Der Unfallbeteiligte hat sich jedenfalls dann berechtigt entfernt, wenn er sich auf Rechtfertigungsgründe berufen konnte.

Erläuterung
Kontext
Wann entfernt sich der Täter „berechtigt“ (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 46 RdNr. 41

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.