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title: "Definition: Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/benutzer-eines-fahrzeugs-7-abs-3-stvg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

## Definition

Benutzer eines Kraftfahrzeugs ist, wer sich das Fahrzeug unter Verwendung der motorischen Kraft als <word idx="0"/> dienstbar macht und dadurch die <word idx="1"/> über das Fahrzeug ausübt, wie sie sonst dem <word idx="2"/> zusteht.

## Erläuterung

Mit dem zweiten Teil der Definition wird sichergestellt, dass nicht jeder Mitfahrer ohne Weiteres als „Benutzer" eingestuft und damit haftbar wird. Als Benutzer erscheinen Mitfahrer aber dann, wenn sie den Lenker zur Schwarzfahrt <b>auffordern</b> oder ihr <b>Verhalten mitursächlich</b> für die Fahrt ist.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/benutzer-eines-fahrzeugs-7-abs-3-stvg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
