Definition · Zivilrecht

Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

§ 7 Abs. 3 StVG
Definition
Benutzer eines Kraftfahrzeugs ist, wer sich das Fahrzeug unter Verwendung der motorischen Kraft als dienstbar macht und dadurch die über das Fahrzeug ausübt, wie sie sonst dem zusteht.
Erläuterung
Mit dem zweiten Teil der Definition wird sichergestellt, dass nicht jeder Mitfahrer ohne Weiteres als „Benutzer" eingestuft und damit haftbar wird. Als Benutzer erscheinen Mitfahrer aber dann, wenn sie den Lenker zur Schwarzfahrt auffordern oder ihr Verhalten mitursächlich für die Fahrt ist.
Kontext
Wer ist „Benutzer“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.