Definition · Strafrecht

Beleidigungsfähig (§ 185 StGB)

Definition

Beleidigungsfähig ist jeder lebende Mensch, da ihm mindestens aufgrund seines allgemeinen Menschenwerts Ehre zukommt.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „beleidigungsfähig“ (§ 185 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, V § 185 - § 200 RdNr. 2

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.