Definition · Strafrecht

Beleidigungsfähig (§ 185 StGB)

§ 185 StGB § 186 StGB
Definition
Beleidigungsfähig ist jeder , da ihm mindestens aufgrund seines allgemeinen Menschenwerts zukommt.
Erläuterung
Auch Personengesamtheiten sind beleidigungsfähig; dies ergibt sich darüber hinaus aus § 194 Abs. 3, 4 StGB (sog. Kollektivbeleidigung)
Kontext
Definiere den Begriff „beleidigungsfähig“ (§ 185 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.