Definition · Strafrecht

Beleidigung (§ 185 StGB)

Definition

Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung.

Kontext
Definiere den Begriff „Beleidigung“ (§ 185 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 29 RdNr. 25

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.