Definition · Strafrecht

Beleidigung (§ 185 StGB)

§ 185 StGB
Definition
Eine Beleidigung ist der auf die eines anderen durch eigener , Geringschätzung oder Nichtachtung.
Kontext
Definiere den Begriff „Beleidigung“ (§ 185 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.