Definition · Öffentliches Recht

Belastender Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG)

Definition

Ein Verwaltungsakt ist belastend, wenn sich die Regelung für den betroffenen Bürger als nachteilig erweist.

Erläuterung
Kontext
Wann ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) „belastend“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17.A. 2019, RdNr. 686ff.
  • Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20.A. 2020, RdNr. 12

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.