Definition · Öffentliches Recht

Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Definition

Die Bekenntnisfreiheit enthält die Freiheit des Einzelnen, seinen Glauben im Wege religiös geprägter Meinungsäußerung nach außen hin kundzutun.

Erläuterung
Kontext
Wie definiert sich die Bekenntnisfreiheit als Teil des sog. forum externum der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Quellen
  • Hufen, Staatsrecht II, 8.A. 2020, § 22 RdNr. 10
  • Morlok, Grundrechte, 7.A. 2020, RdNr. 191ff.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 373, 374.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.