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title: "Definition: Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/bei-betrieb-7-abs-1-stvg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

## Definition

Ein Schaden ist nur „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug <word idx="0"/> ist. Der <word idx="1"/> muss also in einem <word idx="2"/> örtlichen und <word idx="3"/> Zusammenhang mit einem <word idx="4"/> oder einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs stehen.

## Erläuterung

Anknüpfend am Zweck der Vorschrift legt die Rechtsprechung das Merkmal „bei Betrieb" grundsätzlich weit aus.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/bei-betrieb-7-abs-1-stvg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
