Definition · Zivilrecht

Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

§ 7 Abs. 1 StVG
Definition
Ein Schaden ist nur „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug ist. Der muss also in einem örtlichen und Zusammenhang mit einem oder einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs stehen.
Erläuterung

Anknüpfend am Zweck der Vorschrift legt die Rechtsprechung das Merkmal „bei Betrieb" grundsätzlich weit aus.

Kontext
Definiere, wann sich eine Rechtsgutsverletzung „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs ereignet (§ 7 Abs. 1 StVG):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.