Definition · Strafrecht

Behauptung tatsächlicher Art (§ 164 StGB)

Definition

Die Behauptung ist tatsächlicher Art, wenn der Täter eine Tatsache behauptet. Eine Tatsache ist etwas Geschehenes oder Bestehendes, das in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist

Kontext
Was versteht man unter einer Behauptung „tatsächlicher Art“ (§ 164 Abs. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 186 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.