Definition · Strafrecht

Behaupten (§ 186 StGB)

§ 186 StGB
Definition
Behaupten ist das einer als wahr.
Kontext
Definiere den Begriff „behaupten“ (§ 186 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.