Definition · Strafrecht

Behaupten (§ 186 StGB)

Definition

Behaupten ist das Hinstellen einer Tatsache als wahr.

Kontext
Definiere den Begriff „behaupten“ (§ 186 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 29 RdNr. 8

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.