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title: "Definition: Behaupten (§ 164 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/behaupten-164-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Behaupten (§ 164 Abs. 2 StGB)

## Definition

Behaupten heißt, eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, selbst wenn man sie nur von dritter Seite erfahren hat.

## Erläuterung

Geschehen kann dies auch durch das Stellen einer Frage, das Nahelegen einer Schlussfolgerung oder das Äußern eines Verdachts.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/behaupten-164-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
