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title: "Definition: Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/befristung-36-abs-2-nr-1-vwvfg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Befristung (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG)

## Definition

Die Befristung ist eine Nebenbestimmung. Eine Befristung ist eine Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG).

## Erläuterung

Auswendig kennen musst Du die Definition nicht: In <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/36.html" title="&sect; 36 BVwVfG: Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt">§ 36 Abs. 2 VwVfG</a> finden sich <b>Legaldefinitionen</b> der Nebenbestimmungen. Zwar ist die Auflistung der möglichen Nebenbestimmungen in <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/36.html" title="&sect; 36 BVwVfG: Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt">§ 36 Abs. 2 VwVfG</a> nicht abschließend; in der Praxis entsprechen Nebenbestimmungen jedoch in der Regel einem der normierten Typen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/befristung-36-abs-2-nr-1-vwvfg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
