Definition · Strafrecht

Beendigung (vor § 13 StGB)

Definition

Eine Straftat ist beendet, wenn das strafbare Unrecht seinen Abschluss gefunden hat.

Erläuterung
Kontext
Wann ist eine Straftat „beendet“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 9 RdNr. 16

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.