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title: "Definition: Beeinträchtigung, wesentlich (§ 906 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/beeintraechtigung-wesentlich-906-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Beeinträchtigung, wesentlich (§ 906 BGB)

## Definition

Die Beeinträchtigung ist wesentlich, wenn sie auch unter Würdigung öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist anhand des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen zu ermitteln.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/beeintraechtigung-wesentlich-906-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
