Definition · Strafrecht

Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (§ 265 Abs. 1 StGB)

§ 265 Abs. 1 StGB
Definition
Eine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit liegt vor, wenn das durch geschützte Maß der .
Kontext
Definiere den Begriff „Beeinträchtigung der Brauchbarkeit“ (§ 265 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.