Definition · Strafrecht

Beeinträchtigung der Brauchbarkeit (§ 265 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit liegt vor, wenn das durch die Versicherung geschützte Maß der Gebrauchsfähigkeit herabgesetzt ist.

Kontext
Definiere den Begriff „Beeinträchtigung der Brauchbarkeit“ (§ 265 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Heger, StGB; 29. A. 2018, § 265 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.