Definition · Öffentliches Recht

Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)

§ 29 Abs. 1 BauGB
Definition
Eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB ist eine auf angelegte, mit dem Erdboden verbundene Anlage von Relevanz.
Kontext
Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.