Definition · Zivilrecht

Auswahlverschulden (§ 278 BGB)

§ 278 BGB
Definition
Unter Auswahlverschulden versteht man das Verschulden des in Bezug auf die Auswahl, Anleitung oder einer bei der Erfüllung einer Leistungspflicht eingesetzten .
Kontext
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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.