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title: "Definition: Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/auswahlermessen-40-vwvfg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)

## Definition

Auswahlermessen liegt vor, wenn sich das Ermessen darauf bezieht, <word idx="0"/> die Verwaltung tätig wird.

## Erläuterung

<erklaerung>Gegenstand des Auswahlermessens kann sowohl die <b>Maßnahme</b> als auch der <b>Adressat</b> (etwa bei mehreren Störern) sein.</erklaerung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/auswahlermessen-40-vwvfg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
