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title: "Definition: Außergeschäftsraumvertrag (§ 312b Abs. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/aussergeschaeftsraumvertrag-312b-abs-1-bgb"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Außergeschäftsraumvertrag (§ 312b Abs. 1 BGB)

## Definition

Ein Außergeschäftsraumvertrag ist ein Vertrag, der in einer der von § 312b Abs. 1 BGB genannten Situation abgeschlossen wurde. Wesentlicher Anknüpfungspunkt ist der Ort des Vertragsschlusses bzw. der Abgabe des Angebots durch den Verbraucher.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/aussergeschaeftsraumvertrag-312b-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
