---
title: "Definition: Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB) "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/aussenbereichsinsel-35-baugb"
kind: "Legaldefinition"
area: "Öffentliches Recht"
topic: "Besonderes Verwaltungsrecht"
norms: "§ 35 BauGB"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

**Norm:** § 35 BauGB · **Rechtsgebiet:** Öffentliches Recht › Besonderes Verwaltungsrecht

## Definition

Nicht mehr als Baulücken sind **Außenbereichsinseln** im Innenbereich zu werten. Außenbereichsinseln sind Freiflächen, die ringsum von Bebauung umgeben und so groß sind, dass - im Gegensatz zur Baulücke - eine Bebauung dieser Fläche nicht mehr als zwanglose Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs erscheinen würde. Ein solcher "Außenbereich im Innenbereich" ist damit dem Außenbereich zuzuordnen.

## Erläuterung

> **Maßstab:** „Außenbereichsinsel“ ist kein eigener Rechtsbegriff, sondern nur die Bezeichnung für eine ringsum von Bebauung umschlossene Freifläche. Maßgeblich für die Zulässigkeit bleibt allein die Zuordnung der Fläche zum Außenbereich nach § 35 BauGB.

> **Subsumtion:** Ob eine solche Fläche noch als Baulücke gilt oder schon als Außenbereichsinsel, entscheidet ihre Größe: Erst wenn eine Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung erschiene, liegt eine Insel im Außenbereich vor. An der bauplanungsrechtlichen Prüfung selbst ändert diese Einordnung nichts – sie richtet sich weiterhin nach § 35 BauGB.

## Verwandte Definitionen

- [Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)](https://juralernen.de/definitionen/aenderung-von-baulichen-anlagen-29-abs-1-baugb)
- [Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.) (Art. 20 Abs. 3 GG)](https://juralernen.de/definitionen/angemessenheit-verhaeltnismaessigkeit-ies-art-20-abs-3-gg)
- [Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)](https://juralernen.de/definitionen/anlage-fuer-soziale-zwecke-3-abs-3-nr-2-var-1-baunvo)
- [Anlage/Betrieb, die/der Versorgung des Gebiets dient (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO)](https://juralernen.de/definitionen/anlagebetrieb-dieder-versorgung-des-gebiets-dient-2-abs-2-nr-2-4-abs-2-nr-2-baunvo)
- [Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)](https://juralernen.de/definitionen/auswahlermessen-40-vwvfg)
- [Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)](https://juralernen.de/definitionen/bauliche-anlage-29-abs-1-baugb)
- [Bebauungszusammenhang (§ 34 Abs. 1 BauGB)](https://juralernen.de/definitionen/bebauungszusammenhang-34-abs-1-baugb)
- [Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)](https://juralernen.de/definitionen/betrieb-35-abs-1-nr-1-baugb)

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/aussenbereichsinsel-35-baugb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
Zitiervorschlag: „Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB) “, juralernen.de, https://juralernen.de/definitionen/aussenbereichsinsel-35-baugb.
