Definition · Öffentliches Recht

Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

§ 35 BauGB
Definition
Nicht mehr als sind Außenbereichsinseln im Innenbereich zu werten. Außenbereichsinseln sind Freiflächen, die ringsum von Bebauung umgeben und so sind, dass - im Gegensatz zur Baulücke - eine Bebauung dieser Fläche nicht mehr als zwanglose des Bebauungszusammenhangs erscheinen würde. Ein solcher "Außenbereich im Innenbereich" ist damit dem Außenbereich zuzuordnen.
Erläuterung
„Außenbereichsinsel“ stellt ebenso wenig wie der „Außenbereich im Innenbereich“ einen eigenständigen Rechtsbegriff dar. Über die bloße Zuordnung zum Außenbereich (§ 35 BauGB) hinaus kommt der Belegenheit eines Grundstücks auf einer „Außenbereichsinsel“ für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit keine weitergehende Bedeutung zu.
Kontext

Was versteht man unter „Außenbereichsinseln“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.