Definition · Öffentliches Recht

Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

§ 35 BauGB
Definition
Nicht mehr als Baulücken sind Außenbereichsinseln im Innenbereich zu werten. Außenbereichsinseln sind Freiflächen, die ringsum von Bebauung umgeben und so groß sind, dass - im Gegensatz zur Baulücke - eine Bebauung dieser Fläche nicht mehr als zwanglose Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs erscheinen würde. Ein solcher "Außenbereich im Innenbereich" ist damit dem Außenbereich zuzuordnen.
Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter „Außenbereichsinseln“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
§ 35 BauGB
Quellen
  • OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2018 - 1 C 11757/17, RdNr. 28, 41-44

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.