Definition · Strafrecht

Aussage (§ 153 StGB)

§ 153 StGB
Definition
Eine Aussage ist die einer Person (einschließlich ihrer Antworten auf bestimmte ) über ihre Wahrnehmungen und .
Erläuterung
Eine Aussage iSd § 153 StGB setzt mehr als bloßes Schweigen voraus. Sanktionen für die unbefugte Zeugnisverweigerung stehen ausschließlich auf prozessualer Ebene zur Verfügung (vgl. § 70 StPO, § 390 ZPO).
Kontext
Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.