---
title: "Definition: Ausführung der Tat (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ausfuehrung-der-tat-243-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Ausführung der Tat (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Der Täter handelt "zur Ausführung der Tat", wenn er bereits mit der Absicht vorgeht, dadurch seinen Diebstahl zu ermöglichen. Mit der „Ausführung der Tat‟ beginnt normalerweise auch das strafbare Versuchsstadium.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ausfuehrung-der-tat-243-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
