Definition · Öffentliches Recht

Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)

§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG
Definition
Der nvorbehalt ist eine Nebenbestimmung. Ein nvorbehalt ist die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte rechtserhebliche , später könne eine ergehen oder eine bereits bestehende geändert oder werden (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG).
Erläuterung
Zwar ist die Auflistung der möglichen Nebenbestimmungen in § 36 Abs. 2 VwVfG nicht abschließend; in der Praxis entsprechen Nebenbestimmungen aber regelmäßig einem der dort normierten Typen.
Kontext
Was versteht man unter einem Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.