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title: "Definition: Aufgabe der Tat (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/aufgabe-der-tat-24-abs-1-s-1-alt-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Aufgabe der Tat (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)

## Definition

Eine Aufgabe der Tat liegt vor, wenn der Täter von weiteren Maßnahmen zur Tatbestandsverwirklichung <word idx="0"/>, obwohl er die Tat <word idx="1"/> für realisierbar hält.

## Erläuterung

<vertiefung>Solange der Versuch nach Vorstellung des Täters noch nicht beendet ist, bleibt dem Alleintäter ein Rücktritt durch bloße Aufgabe möglich.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/aufgabe-der-tat-24-abs-1-s-1-alt-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
