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title: "Definition: Auf frischer Tat (§ 127 StPO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/auf-frischer-tat-127-stpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Auf frischer Tat (§ 127 StPO)

## Definition

Die <word idx="0"/> ist frisch, solange aus den gesamten Umständen, in denen sich der Betroffene befindet, noch auf ihre <word idx="1"/> geschlossen werden kann. Die Festnahme muss also in einem unmittelbaren <word idx="2"/> <word idx="3"/> Zusammenhang mit der <word idx="4"/> erfolgen.

## Erläuterung

In Betracht kommt als Tat ausschließlich eine <b>rechtswidrige Tat</b> gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5. Erforderlich ist also, dass das Verhalten den <d>Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen, ohne gerechtfertigt zu sein</d>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/auf-frischer-tat-127-stpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
